Vorsorge – selbstbestimmt für die Zukunft

Entscheiden Sie für sich selbst

Mit einer Vorsor­ge­voll­macht, Patien­ten­ver­fü­gung oder Betreu­ungs­ver­fü­gung können Sie selbst bestim­men, wer für Sie handeln darf und welche persön­li­chen Vorstel­lun­gen bei wichti­gen Entschei­dun­gen berück­sich­tigt werden sollen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsor­ge­voll­macht kann eine Vertrau­ens­per­son rechts­ge­schäft­lich bevoll­mäch­tigt werden, im Bedarfs­fall die Angele­gen­hei­ten des Vollmacht­ge­bers oder der Vollmacht­ge­be­rin im Umfang der erteil­ten Vollmacht wahrzu­neh­men, wenn diese Person ihre eigenen recht­li­chen Angele­gen­hei­ten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann.

Patientenverfügung

Mit einer schrift­li­chen Patien­ten­ver­fü­gung können Patien­tin­nen und Patien­ten für den Fall ihrer Entschei­dungs­un­fä­hig­keit in medizi­ni­schen Angele­gen­hei­ten vorsorg­lich festle­gen, dass in einer bestimm­ten Situa­tion bestimmte medizi­ni­sche Maßnah­men durch­zu­füh­ren oder zu unter­las­sen sind. Damit wird sicher­ge­stellt, dass der Patien­ten­wille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuel­len Situa­tion nicht mehr geäußert werden kann.

Betreuungsverfügung

Eine Betreu­ungs­ver­fü­gung bestimmt bereits im Vorhin­ein, wer vom Betreu­ungs­ge­richt als recht­li­cher Betreuer einge­setzt werden soll, falls man selber nicht mehr dazu fähig ist. Der Betrof­fene kann in diesem Dokument auch festle­gen, wer nicht als Betreuer zum Einsatz kommen soll.

Eigene Entscheidungen treffen

Vorsorge bedeu­tet, recht­zei­tig Entschei­dun­gen für die Zukunft zu treffen und die eigenen Wünsche auch für den Fall festzu­hal­ten, dass man sie später nicht mehr selbst äußern oder umset­zen kann.